H A U S O R D N U N G

 § 1      Allgemeine Grundsätze

 (1)  Schüler und Lehrer beachten die allgemeinen Grundsätze der Höflichkeit und Rücksichtnahme.
 
 (2)  Wir achten darauf, dass Mitschüler weder mit Wort noch Tat angegriffen werden.
 
 (3)  Mit den Einrichtungsgegenständen der Schule gehen wir schonend um. Das Eigentum der Mitschüler
       wird geachtet.
 
 (4)  Lehrer und Schüler dürfen während des Unterrichts nicht gestört werden.
 
 (5)  Mit dem Vorklingeln befinden sich alle Schüler im Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht
       vor.
 
 (6)   Bei Zimmerwechsel verlässt jeder Schüler seinen Platz ordentlich. Jeglicher Abfall ist
        ordnungsgemäß  zu entsorgen.
 
 (7)   Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet. Im Blockunterricht ist das Trinken möglich. Der
        Lehrer hat einen entsprechenden Ermessensspielraum. Die Benutzung der Toilette während des
        Unterrichts sollte die Ausnahme sein. Sie ist kein Aufenthaltsort.
        Das Kauen von Kaugummi im Unterricht ist untersagt.
 
 (8)   Am Ende der letzten Stunde werden in allen Unterrichtsräumen die Stühle auf die Bänke gekippt, die
        Fenster geschlossen und die Zimmer von den Lehrern verschlossen.
 
 (9)   Alle Lehrer sind gegenüber allen Schülern weisungsberechtigt und aufsichtspflichtig.

 (10) Das Mitbringen von Gegenständen, welche die Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder die Ordnung
        der  Schule stören können, ist den Schülern nicht erlaubt. Solche Gegenstände können den Schülern
        weggenommen werden. Handys dürfen während der Unterrichts- und Pausenzeiten im
        Schulgebäude und in den Turnhallen nur im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. Über die
        Rückgabe der Gegenstände entscheidet der Schulleiter unter Berücksichtigung der Art des
        Gegenstandes.
        Der Leiter der Schule kann auch die Erziehungsberechtigten benachrichtigen mit der Bitte, die Gegen-
        stände abzuholen.
     
 (11) Outdoorbekleidung darf nur an den dafür vorgesehenen Garderobenplätzen aufbewahrt werden.


§ 2      Unterrichtszeiten ab Schuljahr 2011/2012


1./2. Stunde Block        8.00 – 09.30 Uhr

            Frühstückspause

3./4. Stunde Block        09.50 – 11.20 Uhr

            1. Mittagspause

5. Stunde                      11.55 – 12.40 Uhr           

            Wechselpause

6. Stunde                     12.45 – 13.30 Uhr           

            2. Mittagspause

7./8. Stunde Block        13.45 – 15.15 Uhr   

 
§ 3      Pausen


(1) Während der Pause sind die Fenster geschlossen zu halten, sofern die Klasse nicht durch einen
     Lehrer  beaufsichtigt wird.

(2) Nur während der großen Pausen darf das Zimmer verlassen werden, aber unbedingt §1 beachten.   

(3) Nur in der Frühstückspause von  09.30 - 09.50 Uhr ist Hofpause nach eigenem Ermessen der Schüler
     möglich. Die Schüler aller Klassen müssen die 2. große Pause auf dem Hof verbringen. Zum Ende der
     4. Stunde haben die Aufsichtslehrer die Klassenzimmer zu verschließen. Bei besonders schlechten
     Witterungsverhältnissen kann der Lehrer der Außenaufsicht die Hofpause absetzen.
     Der Speiseraum darf während der großen Pause nur zur Esseneinnahme besucht werden.

(4) Während der kleinen Pausen darf das jeweilige Schulgebäude nur verlassen werden, um einen                  Gebäudewechsel lt. Stundenplan vorzunehmen. Dabei ist stets der direkte und sicherste Weg zu
    
benutzen.

(5) In der Schulküche gekauftes Essen sollte nach Möglichkeit nur im Speiseraum eingenommen werden.

 

§ 4      Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung werden
            nicht toleriert.

 Untersagt ist:

 (1)  das Verwenden aller politischen und pseudoreligiösen Darstellungen, Symbole, Kennzeichen,
        Parolen und Zahlencodes, die nationalistische, rassistische, fremdenfeindliche oder militaristische
        Inhalte und Gewaltbereitschaft verdeckt oder offen illustrieren, propagieren oder demonstrieren. 
       
        Zu den Erscheinungsformen zählen beispielsweise Aufnäher, Aufkleber, Flugblätter und andere
       
Publikationen, Buttons, Pins, Basecaps, Jacken, Shirts und sonstige Oberbekleidung, Schals, Gürtel,
       
Hosenträger, Anhänger, Zeichnungen. Hierzu gehören weiterhin handschriftliche Verwendungen,
        Handy-Klingeltöne und -Logos, Ton- und Bildträger, sowie Internet-Seiten.

 (2)  Das Tragen von Springerstiefeln und Bekleidungsmarken, die in der extremistischen (Jugend-) Szene
       einen symbol- oder bekenntnishaften Charakter haben oder sogar verboten sind.

 § 5   Sonstiges

(1)  Der Speiseraum ist der Aufenthaltsort für Schüler, die keinen Unterricht haben.

(2)  Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Der       
      
Zufahrtsweg ist freizuhalten.     

(3)  Im gesamten Schulgelände gilt Rad- und Mopedfahrverbot.

(4)   Bei Schülern, die zu spät zum Unterricht kommen, entscheidet jeder Fachlehrer die Form der                
       Wiedergutmachung, möglich sind u. a. Nacharbeit, Information der Eltern.
       Das Zuspätkommen wird auch bei wenigen Minuten im Klassenbuch registriert, so dass mehrere
       kleine  Verstöße zusammengefasst werden können.

(5)  Das Rauchen, Spucken und das Trinken von alkoholhaltigen Getränken sind im Schulgelände und
       auch  im  Sportgelände verboten.

(6)   Das Verlassen des Schulgeländes ist in den Pausen als auch in Freistunden verboten.
       Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet. Es besteht die Möglichkeit der
       Wiedergutmachung.      
       Bei mehreren Verstößen erfolgt eine Mitteilung an die Eltern. Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen
       können eingeleitet werden.

      Verstöße gegen diese schulische Ordnung und aus dem Schulleben sich ergebende Konflikte werden
      auf  der Grundlage des Schulgesetzes behandelt.

 Eppendorf, 27.02.2012

 

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Elternrat                                               Lehrerrat                                              Schülerrat